Allgemeine Geschäftsbedingungen für Tagesfahrten der Firma Anton Graf GmbH für Vertragsabschlüsse ab dem 01.08.2020

Sehr geehrte Kunden,
die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und der Firma Anton Graf GmbH (nachfolgend „Graf’s Reisen“), bei Vertragsschluss ab 01.08.2020 zu Stande kommenden Dienstleistungsvertrages zur Erbringung von Tagesfahrten. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 611ff BGB und füllen diese aus. Bitte lesen Sie daher diese Geschäftsbedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!

  1. Stellung von Graf’s Reisen; anzuwendende Rechtsvorschriften

1.1 Graf’s Reisen erbringt die ausgeschriebenen Tagesfahrtenleistungen als Dienstleister und unmittelbarer Vertragspartner des Kunden bzw. des Auftraggebers.

1.2 Auf das Rechtsverhältnis zwischen Graf’s Reisen und dem Kunden, bzw. dem Auftraggeber finden in erster Linie die Graf’s Reisen mit getroffenen Vereinbarungen, ergänzend diese Vertragsbedingungen, hilfsweise die gesetzlichen Vorschriften über den Dienstvertrag §§ 611 ff. BGB Anwendung.

1.3 Soweit in zwingenden internationalen oder europarechtlichen Vorschriften, die auf das Vertragsverhältnis mit Graf’s Reisen anzuwenden sind, nichts anderes zu Gunsten des Kunden bzw. des Auftraggebers bestimmt ist, findet auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis mit Graf’s Reisen ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

1.4 Die nachfolgenden Bestimmungen finden nur Anwendung auf die Tagesfahrten von Graf’s Reisen. Auf Reiseverträge und Mehrtagesfahrten, die Unterkunftsleistungen beinhalten, finden die Reisebedingungen von Graf’s Reisen Anwendung.

  1. Vertragsschluss

2.1 Für alle Buchungen von Tagesfahrten gilt:
a) Buchungen werden nur als Präsenzbuchung, telefonisch, im Internet, per Fax oder per E-Mail entgegengenommen.
b) Grundlage des Angebots von Graf’s Reisen und der Buchung des Kunden sind die Beschreibung des Tagesfahrtangebots und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.
c) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von Graf’s Reisen vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Zahlung auf den Fahrpreis oder die Inanspruchnahme der Leistungen erklärt.
d) Der die Buchung vornehmende Kunde haftet für die vertraglichen Verpflichtungen
von Mitteilnehmenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen,
soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte
Erklärung übernommen hat.

2.2 Buchungen von Tagesfahrten sind unmittelbar für den Kunden verbindlich und führen bereits durch die telefonische oder mündliche Bestätigung von Graf’s Reisen zum Abschluss des verbindlichen Vertrages über Tagesfahrten. Der Vertrag kommt also mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch Graf’s Reisen zustande, die keiner Form bedarf, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Kunden rechtsverbindlich sind. Graf’s Reisen informiert den Kunden bei Buchung über die Abfahrtszeit.

2.3 Graf’s Reisen weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 BGB), auch wenn der Dienstleistungsvertrag im Wege des Fernabsatzes geschlossen wurde, kein Widerrufsrecht besteht. Die übrigen gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte des Kunden bleiben davon unberührt.

  1. Leistungen, Ersetzungsvorbehalt; abweichende Vereinbarungen; Änderung wesentlicher Leistungen; Dauer von Leistungen; Witterungsverhältnisse

3.1 Die geschuldete Leistung von Graf’s Reisen besteht aus der Erbringung der jeweiligen Leistung entsprechend der Leistungsbeschreibung und den zusätzlich getroffenen Vereinbarungen.

3.2 Änderungen oder Ergänzungen der vertraglich ausgeschriebenen Leistungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit Graf’s Reisen, für die aus Beweisgründen dringend die Textform empfohlen wird.

3.3 Änderungen wesentlicher Leistungen, die von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages abweichen und, die nach Vertragsabschluss notwendig werden (insbesondere auch Änderungen im zeitlichen Ablauf der jeweiligen Leistungserbringung) und von Graf’s Reisen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Leistung nicht beeinträchtigen. Etwaige Gewährleistungsansprüche des Kunden bzw. des Auftraggebers im Falle solcher Änderungen wesentlicher Leistungen bleiben unberührt.

3.4 Angaben zur Dauer von Leistungen sind Circa-Angaben.

3.5 Für Witterungsverhältnisse und deren Auswirkungen auf vereinbarte Leistungen gilt:
a) Soweit im Einzelfall nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, finden die vereinbarten
Leistungen bei jedem Wetter statt.
b) Witterungsgründe berechtigen demnach den Kunden, bzw. den Auftraggeber nicht zum kostenlosen Rücktritt bzw. zur Kündigung bezüglich des Vertrages mit Graf’s Reisen. Dies gilt nur dann nicht, wenn durch die Witterungsverhältnisse Körper, Gesundheit oder Eigentum des Kunden bzw. der Teilnehmer des Auftraggebers an der Leistung so erheblich beeinträchtigt werden, dass die Durchführung für den Kunden bzw. den Auftraggeber und seine Teilnehmer objektiv unzumutbar ist.
c) Liegen solche Verhältnisse bei Beginn der Leistung vor oder sind vor Leistungsbeginn für dessen vereinbarten Zeitpunkt objektiv zu erwarten, so bleibt es sowohl dem Kunden bzw. dem Auftraggeber und Graf’s Reisen vorbehalten, den Vertrag über die Leistung ordentlich oder außerordentlich zu kündigen.

  1. Leistungserbringung und Zahlungsmodalitäten

4.1 Die vereinbarten Leistungen schließen die Erbringung der Leistungen und zusätzlich ausgeschriebener oder vereinbarter Leistungen ein.

4.2 Der Fahrpreis ist bei Anmeldung gegen Aushändigung des Fahrausweises sofort zu entrichten.

4.3 Soweit kein vertragliches oder gesetzliches Rücktrittsrecht des Kunden besteht und Graf’s Reisen zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, gilt:
a) Leistet der Kunde den Leistungspreis bei Vorliegen der Fälligkeitsvoraussetzungen nicht oder nicht vollständig, so ist Graf’s Reisen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und vom Kunden Schadensersatz gem. §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB nach Maßgabe nachstehender Ziffer 7.3 zu fordern.
b) Ohne vollständige Bezahlung des Leistungspreises besteht kein Anspruch des Kunden auf Inanspruchnahme der Leistungen.

  1. Umbuchungen; Änderungen der Rechnungsanschrift

5.1 Ein Anspruch des Kunden bzw. des Auftraggebers nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Termins der Leistung, der Uhrzeit, des Ausgangs und des Zielortes der Leistung (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden bzw. des Auftraggebers dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann Graf’s Reisen bis 8 Werktage vor Leistungsbeginn ein Umbuchungsentgelt erheben. Soweit vor der Zusage der Umbuchung nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist, beträgt das Umbuchungsentgelt € 10,- pro Umbuchungsvorgang. Dem Kunden bzw. dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten Graf’s Reisen nachzuweisen, dass die durch die Vornahme der Umbuchung entstandenen Kosten wesentlich geringer sind, als das vereinbarte Umbuchungsentgelt. In diesem Fall haben der Kunde bzw. der Auftraggeber nur die geringeren Kosten zu bezahlen.

5.2 Umbuchungswünsche des Kunden, die später als 8 Tage vor Leistungsbeginn erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Dienstleistungsvertrag mit Graf’s Reisen gemäß Ziffer 7. dieser Bedingungen und gleichzeitiger Neubuchung durchgeführt werden.

5.3 Die vorstehenden Regelungen gelten nicht bei Umbuchungswünschen, die nur
geringfügige Kosten verursachen.

  1. Nichtinanspruchnahme von Leistungen

6.1 Nehmen der Kunde bzw. der Auftraggeber die vereinbarten Leistungen, ohne dass dies von Graf’s Reisen zu vertreten ist, insbesondere durch Nichterscheinen zur jeweiligen Leistungserbringung ohne Kündigung des Vertrages, ganz oder teilweise nicht in Anspruch, obwohl Graf’s Reisen zur Leistungserbringung bereit und in der Lage ist, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen.

6.2 Für die vereinbarte Vergütung gilt die gesetzliche Regelung (§ 615 S. 1 und 2 BGB): a) Die vereinbarte Vergütung ist zu bezahlen, ohne dass ein Anspruch auf Nachholung der Leistung besteht.
b) Graf’s Reisen hat sich jedoch auf die Vergütung ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen sowie eine Vergütung, die Graf’s Reisen durch eine anderweitige Verwendung der vereinbarten Dienstleistungen erlangt oder zu erlangen böswillig unterlässt.

  1. Kündigung durch den Kunden bzw. den Auftraggeber

7.1 Der Kunde bzw. der Auftraggeber können den Vertrag mit Graf’s Reisen nach Vertragsabschluss jederzeit vor dem vereinbarten Leistungsbeginn kündigen. Die Kündigung bedarf keiner bestimmten Form. Eine Kündigung in Textform wird jedoch dringend empfohlen.

7.2 Bei einer Kündigung durch den Kunden bzw. den Auftraggeber, die vor dem Tag, an dem die Tagesfahrt stattfindet, erfolgt, wird seitens Graf’s Reisen ein Stornierungsentgelt i. H. v. 70 % des Gesamtpreises berechnet, welches auch entsprechende Ansprüche von Graf’s Reisen im Zusammenhang mit der Kündigung des Dienstvertrages mit Graf’s Reisen abgilt.

7.3 Bei Nichterscheinen zur Fahrt ist der volle Fahrpreis zu entrichten. Graf’s Reisen hat sich jedoch ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen sowie eine Vergütung, die Graf’s Reisen durch eine anderweitige Verwendung der vereinbarten Dienstleistungen erlangt oder zu erlangen böswillig unterlässt. Ersparte Aufwendungen in Bezug auf Zusatzleistungen zur Leistung sind jedoch von Graf’s Reisen an den Kunden nur insoweit zu erstatten, als gegenüber den jeweiligen Leistungsträgern
ein gesetzlicher oder vertraglicher Anspruch auf Erstattung bzw. Rückvergütung besteht und von diesen auch tatsächlich erlangt werden kann.

7.4 Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, Graf’s Reisen nachzuweisen, dass Graf’s Reisen überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die geforderte Entschädigungspauschale.

7.5 Graf’s Reisen behält sich vor, anstelle der vorstehenden Beträge eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit Graf’s Reisen nachweist, dass Graf’s Reisen wesentlich höhere Aufwendungen entstanden sind, insbesondere, soweit einzelne Leistungsbestandteile der Tagesfahrt seitens der Leistungsträger nicht erstattet werden sollten. Macht Graf’s Reisen einen solchen Anspruch geltend, so ist Graf’s Reisen verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Leistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

7.6 Durch die vorstehenden Kündigungsregelungen bleiben gesetzliche oder vertragliche Kündigungsrechte des Kunden im Falle von Mängeln der Dienstleistungen von Graf’s Reisen sowie sonstige gesetzlichen Gewährleistungsansprüche unberührt.

  1. Haftung von Graf’s Reisen; Versicherungen

8.1 Eine Haftung von Graf’s Reisen für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden bzw. Auftraggebers resultieren, ist ausgeschlossen, soweit ein Schaden von Graf’s Reisen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

8.2 Graf’s Reisen haftet nicht für Leistungen, Maßnahmen oder Unterlassungen von Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieben oder sonstigen Anbietern, die anlässlich der Leistung besucht werden, es sei denn, dass für die Entstehung des Schadens eine schuldhafte Pflichtverletzung von Graf’s Reisen ursächlich oder mitursächlich war.

8.3 Die vereinbarten vertraglichen Leistungen enthalten Versicherungen zu Gunsten des Kunden bzw. des Auftraggebers nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Dem Kunden bzw. dem Auftraggeber wird der Abschluss einer Rücktrittskostenversicherung ausdrücklich empfohlen.

  1. Rücktritt von Graf’s Reisen wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

9.1 Graf’s Reisen kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch Graf’s Reisen muss in der konkreten Leistungsausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Tagesfahrten oder bestimmte Arten von Tagesfahrten, in einem allgemeinen Kataloghinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung deutlich angegeben sein.
b) Graf’s Reisen hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung deutlich anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen.
c) Graf’s Reisen ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Tagesfahrt unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Tagesfahrt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
d) Ein Rücktritt von Graf’s Reisen später als 2 Tage vor Leistungsbeginn ist unzulässig.

9.2 Wird die Tagesfahrtleistung aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Tagesfahrtpreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

  1. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

10.1 Graf’s Reisen kann den Dienstleistungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung von Graf’s Reisen nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.

10.2 Kündigt Graf’s Reisen, so behält Graf’s Reisen den Anspruch auf den Leistungspreis; Graf’s Reisen muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die Graf’s Reisen aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.

  1. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus)

11.1. Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Reiseleistungen durch Graf’s Reisen und jeweiligen Leistungserbringer stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.

11.2.  Der Kunde erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen von Graf’s Reisen und den Leistungserbringern bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen die Geschäftsstelle von Graf’s Reisen und den Leistungsträger unverzüglich zu verständigen. Der Fahrer des Buses ist nicht Vertreter von Graf’s Reisen zur Entgegennahme von Meldungen und Reklamationen. 

  1. Rechtswahl; Gerichtsstand; Verbraucherstreitbeilegung

12.1 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Graf’s Reisen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Kunde kann Graf’s Reisen nur am Sitz von Graf’s Reisen verklagen.

12.2 Für Klagen von Graf’s Reisen gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als
Gerichtsstand der Sitz von Graf’s Reisen vereinbart.

12.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Dienstleistungsvertrag zwischen dem Kunden und Graf’s Reisen anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Dienstleistungsvertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

12.4 Graf’s Reisen weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass Graf’s Reisen nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Bedingungen für Graf’s Reisen verpflichtend würde, informiert Graf’s Reisen die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. Graf’s Reisen weist für alle Verträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische
Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr hin.

© Urheberrechtlich geschützt; Noll & Hütten Rechtsanwälte, München | Stuttgart, 2018

Veranstalter der Tagesfahrten ist:
Graf’s Reisen, gegr. 1928
Anton Graf GmbH, Reisen & Spedition
Geschäftsführer Arno Graf und Michael Thüring
Handelsregister Bochum, HRB-Nr. 10091
Zentralverwaltung: Edmund-Weber-Straße 146 – 156, 44651 Herne
Postfach 20 02 63, 44632 Herne
Telefon: (0 23 25) 69 80; Telefax: (0 23 25) 69 81 10
E-Mail: info@anton-graf.de

Stand 01. August 2020